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Sabrina Tuma

Was ist überhaupt ein Kampfhund?
Ein Kampfhund ist ein für den Kampf gezüchteter und abgerichteter Hund. Seit dem 19. Jahrhundert sind Hundekämpfe weltweit zum größten Teil verboten. Nur in kriminellen Milieus werden noch Hunde zum Kampf aufeinander losgelassen.

Heute wird der Begriff fälschlicherweise vor allem dann genutzt, wenn ein Hund auf einen Menschen losgeht. Häufig sind dann allerdings Listenhunde gemeint, wozu nur eine handvoll Hunderassen gehören.

Das Gesetz ist in Kraft getreten, weil die Politik Anfang der 2000er Jahre aufgrund vermehrter Angriffe von Hunden auf Menschen Maßnahmen ergreifen wollte. Die Zahl der Übergriffe von Listenhunden auf Menschen und andere Tiere sinkt seitdem stetig. 

Das Landeshundegesetz NRW vom 18. Dezember 2002 teilt Hunde in unterschiedliche Kategorien ein:
• §3 "Gefährliche Hunde"
• §10 "Hunde bestimmter Rassen"
• §11 (Hunde, die mehr als 20 kg , größer als 40 cm sind)
Kleine Hunde unterliegen keinen besonderen Auflagen (außer der Hundesteuerpflicht).

Wenn Sie Interesse an der Anschaffung eines Hundes des §3 und §10 müssen Sie vor der Anschaffung eines solchen Hundes im Gegensatz zu einem kleinen oder einem 20/40 Hund einige Auflagen erfüllen. 

§3 "gefährliche Hunde" LHundG NRW
Der American Staffordshire Terrier, der Pitbull Terrier, der Staffordshire Bullterrier, der Standard Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen sind unter §3 (umgangssprachlich Liste 1), gefährliche Hunde, zu finden. 

Hier gilt: 
• Der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein
• Der Halter muss den "großen Sachkundenachweis" beim Amtsveterinär bestehen und ein "sauberes" Führungszeugnis der Belegart R (polizeiliches Führungszeugnis) besitzen
• Der Halter muss körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu halten und zu führen

Die Wohnung und der Garten müssen ausbruchssicher und verhaltensgerecht sein. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass der Garten mind. 1,80 Meter hoch eingezäunt sein muss. In vielen Fällen kommt jemand vom Ordnungsamt persönlich zu Ihnen nach Hause und vergewissert sich, ob Ihr Grundstück “ausbruchssicher“ ist. Diese Auflagen variieren oft stark. So kann es sogar sein, dass die Ordnungsbeamten anstelle von normalen Klinken einen Drehknauf und abschließbare Fenster verlangen.

  • Die Haftpflichtversicherung des Hundes muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
  • Der Hund muss mit einem Mikro-Chip versehen sein und die Chipnummer muss dem zuständigen Ordnungsamt bekannt sein.
  • Haltegenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt (VOR Anschaffung!)
  • Außerdem benötigt das Tierheim oder der Tierschutzverein die schriftliche Einwilligung des Vermieters, dass dieser mit der Haltung eines Hundes einverstanden ist. 

In NRW ist der private Erwerb eines §3 Hundes strafbar! Nur Tierheime oder anerkannte Tierschutzvereine haben die Erlaubnis Listenhunde zu vermitteln. Es ist also auch verboten, solch einen Hund aus einem anderem Bundesland privat ohne Tierschutzvertrag einzuführen. In diesem Fall kann der Hund aufgrund von fehlenden erforderlichen Unterlagen nicht angemeldet werden. Für den Fall, dass eine illegale Haltung bekannt wird, wird der Hund wegen fehlender Halteerlaubnis beschlagnahmt und ins Tierheim gebracht. Man erhält leider keine Halteerlaubnis für einen §3 Hund! In NRW gilt ein striktes Zuchtverbot dieser Hunde, auch sind Kreuzungen mit diesen Rassen untereinander und mit “normalen” Hunden verboten! 

Wenn das zuständige Ordnungsamt den Verdacht erhebt, dass es sich bei einem bestimmten Hund um eine Kreuzung eines §3 oder §10 Hundes handelt, ist der Besitzer verpflichtet, das Gegenteil zu beweisen. 

Das Halten mehrerer Listenhunde ist erlaubt, jedoch darf man nur mit jeweils einem Hund auf einmal spazieren gehen. Das heißt, dass man nicht mit zwei §3 oder §10 Hunden gleichzeitig Gassi gehen darf. Jedoch erlaubt das Gesetz, dass man z.B. mit einem §10 Hund und 8 Schäferhunden gleichzeitig in die Öffentlichkeit darf.

Personen, die die erforderliche Sachkunde beim Amtsveterinär erfolgreich abgelegt haben, und mindestens 18 Jahre alt sowie körperlich in der Lage sind, den “gefährlichen Hund” sicher zu halten und zu führen, dürfen diesen ausführen.

Ab dem 7. Lebensmonat gilt in NRW ein §3 Hund als gefährlich, somit muss man sich an die Leinen- und Maulkorbpflicht halten. Es gibt aber zwei Möglichkeiten, seinem Hund dieses zu ersparen: 

Man hat die Möglichkeit, “die Gefährlichkeit” seines Hundes ab dem Alter von 15 Monaten bei einer Verhaltensprüfung, besser bekannt als Wesenstest, zu widerlegen. Dieser muss durch das Veterinäramt durchgeführt werden. Jedoch muss dieser Test nach spätestens 24 Monaten wiederholt werden, damit er seine Gültigkeit beibehält. 

Bis der Hund sein 2. Lebensjahr vollendet hat, kann man durch den regelmäßigen Besuch einer anerkannten Hundeschule einen schriftlichen Nachweis beim zuständigen Ordnungsamt vorlegen. Dadurch wird dem Hund dann der Maulkorb- und Leinenzwang vorübergehend erspart.                                     

Ab dem Alter von 24 Monaten des Hundes hat man durch den Besuch einer Hundeschule nicht mehr die Möglichkeit, eine Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht erteilt zu bekommen. Die einzige Möglichkeit besteht darin, einen Wesenstest zu absolvieren. 

Wenn ein Hund-Halter-Team beim Wesenstest die Maulkorb- und Leinenbefreiung bekommt, so gilt das NUR für diese Kombination. Die Befreiung ist nicht übertragbar. Jeder, der den geprüften Hund ohne Maulkorb und/oder Leine führen möchte, muss einen erneuten Wesenstest ablegen. Man hat aber die Möglichkeit, den Wesenstest mit dem Hund mit mehreren Personen abzulegen. 

§10 "Hunde bestimmter Rassen" LHundG NRW

Unter dem §10 (umgangssprachlich Liste 2) werden Hunde und Kreuzungen mit den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu gelistet. 


Bei Hunden dieser Rassen gilt kein Zuchtverbot, auch kann man sie von Privat erwerben. 


Den Wesenstest zur Maulkorb- und Leinenbefreiung darf nicht nur von einem Amtstierarzt, sondern auch von einer hier in NRW anerkannten Sachverständigen nach dem Landeshundegesetz NRW abgenommen werden. Die theoretische Sachkundebescheinigung kann auch der o.g. Sachverständige abnehmen.


Ansonsten gelten hier die die selben Auflagen wie bei einem "§3 Hund". 


Das bedeutet, dass man folgende Dinge vor der Anschaffung eines solchen Hundes erfüllen muss: 

  • Schriftliche Erlaubnis des Vermieters, dass er mit der Haltung des Hundes der Rasse einverstanden ist (Entfällt bei Eigentum).
  • “Sauberes Führungszeugnis” und ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Hundehaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden)
  • Haltegenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt
  • Chip- Pflicht und Registrierung beim zuständigen Ordnungsamt
  • Großer Sachkundenachweis vom Amtsveterinär oder vom Sachverständigen des Landeshundegesetzes NRW

§11 Hunde (20/40er Hunde) LHundG NRW

Hierunter fallen alle nicht gelisteten Hunderassen, die ausgewachsen mindestens 20 Kilogramm wiegen oder eine Höhe von über 40 cm erreichen. 


Der Halter muss die “Kleine Sachkunde” erfolgreich bei einem Tierarzt seiner Wahl oder eines Sachverständigen LHundG NRW abgelegt haben. Dieses gilt nicht für Personen, die der zuständigen Behörde versichern, dass sie mehr als drei Jahre schon große Hunde gehalten haben. 


Das zuständige Ordnungsamt hat die Möglichkeit, wenn ein Verdacht besteht, sich die Zuverlässigkeit des Halters durch ein Führungszeugnis bestätigen zu lassen. Der Hund muss gechipt und haftpflichtversichert sein. Außerdem müssen diese Hunde nicht nur steuerlich, sondern auch beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden.


Allgemeines 

Aufgrund von aktuellen Ereignissen, möchten wir dringend darauf hinweisen, dass Hunde ohne Papiere (z. B. FCI/VDH) der Rassen Miniatur Bullterrier (Größer als 35,5 cm), diverse “Boxermischlinge”, Continental/ Olde English/Alternativ Bulldog, Cane Corso, Pocket Bulli, American Bulli oder “sonstige Phantasierassen und Exklusivzüchtungen” nach dem Phänotyp des Hundes im Einzelfall schon des öfteren als §3 gefährlicher Hund (Staff- oder Pitbull- Mix) eingestuft wurden. 


Dieses kann zur Folge haben, dass dieser Hund eingezogen wird und Sie ein Haltungsverbot erhalten!!! Alleine durch den Erwerb von Privat sind diese Auflagen nicht zu erfüllen. Je nach Ermessen der Kommune hat diese die Möglichkeit, bestimmte Hunderassen einen bis zu 11- fach erhöhten Steuersatz aufzuerlegen. 


In manchen Städten kann man z.B. durch einen Wesenstest oder einer anerkannten Prüfung eine Ermäßigung bekommen.


Jeder Hund, der 

• gezielt auf eine zum Nachteil des Menschen gesteigerten Aggressivität gezüchtet und ausgebildet ist

• einen Mensch gebissen hat, solange hierbei nicht zur Selbstverteidigung gehandelt wurde

• einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen hat,

• unberechtigt einen anderen Hund gebissen hat

• oder unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzt

kann als gefährlicher Hund nach §3 eingestuft werden. 


Laut dem “Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz” vom 12. April 2001 ist es verboten, Hunde und Kreuzungen der Rassen American Staffordshire Terrier, dem Pitbull Terrier, dem Staffordshire Bullterrier und der Standard Bullterrier nach Deutschland zu importieren. 


Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland hat sein eigenes Landeshundegesetz. 


Bitte erkundigen Sie sich vor Aufenthalt über die bestehenden Gesetze, damit Sie sich und Ihren Hund nicht in Gefahr bringen. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!


Auch bei Reisen ins Ausland ist große Vorsicht geboten! Viele unserer benachbarten Länder haben sehr strenge Regelungen und Gesetzte, die die Einfuhr bestimmter Hunde, wenn auch nur für einen Tag, strengstens untersagen! Bitte informieren Sie sich bei dem zuständigen Konsulat. 


Für weitere Fragen können Sie mich sehr gerne kontaktieren! 


Weitere Infos unter: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/landeshundegesetz-nrw/

von Sabrina Tuma 6. Mai 2024
Diese Themenabende richten sich an alle Welpen & Hundebesitzer (rassenunabhängig, keine Altersbeschränkung) und beinhalten folgende Inhalte: • Stubenreinheit / Fütterung • Beißhemmung / Tauschgeschäft • erlernen zur Ruhe zu kommen (Einhaltung Ruhephasen, Decken- & Boxentraining) • Hausstands-Regeln und Alleinbleiben • Gesundheit / Medical (Tierarzt) Training (Anfassen & Pflegen) • Hund und Kind(er) • Autotraining & Spaziergang • sinnvolle Beschäftigung, Motivations- und Belohnungsmöglichkeiten • Vorbereitung Sachkundetest • Pubertät (Läufigkeit, Scheinträchtigkeit, Hypersexualität, Ungehorsam Am Ende der Themenabende hast Du die Möglichkeit noch offene Fragen zu stellen. Wann: Immer Montags um 20h per Live-Onlinemeeting mit Zoom Trainer: Janina Gottschlich/Sabrina Tuma
von Sabrina Tuma 18. März 2024
Wir bieten unsere Beschäftigungskurse ab 15.04.2024 im Abo für die Beschäftigung ohne Leistungsdruck für Hunde aller Größen- und Altersklassen an: Apportieren Gehorsam & Spaß Longieren Parcours Querbeet Spürnasen Geruchsdifferenzierung Spürnasen Objektsuche Tricktraining Sie sind sich unschlüssig, was das Richtige für Sie und Ihren Hund ist? Nutzen Sie unsere Info- und Kennenlerntermine, um zu schauen, wie es Ihnen gefällt. Oder lassen Sie sich von uns beraten. Wir finden das Passende für Sie und Ihren Hund!
von Sabrina Tuma 13. März 2024
Krimitouren mit Hund - eine spaßige Abwechslung Erleben Sie eine spannende Krimi-Tour mit Ihrem vierbeinigen Freund! Begleiten Sie uns auf eine mysteriöse Reise und lösen Sie gemeinsam mit Ihrem Hund knifflige Fälle. Unsere professionellen "Guides" werden Ihnen dabei helfen, die Geheimnisse zu lüften und den Täter zu überführen. Buchen Sie jetzt Ihre Krimi-Tour mit Hund und erleben Sie ein unvergessliches Abenteuer! Termin: 26.03.2024 17Uhr Dauer: ca. 2 Std pro Termin Teilnehmer: max. 8 Mensch-Hund-Teams Preis: 45,-€ inkl. MwSt. Trainer: Sabrina Tuma und Janina Gottschlich
von Sabrina Tuma 11. März 2024
Hundetraining in der Öffentlichkeit ist für Hund und Halter oft mit Stress verbunden. Verlockungen, viele Reize und Ablenkung können eine Herausforderung für Hund und Mensch sein. Wir trainieren gemeinsam verschiedenen Situationen in der bewegten Stadt mit zwei Trainern vor Ort. Termin: 20.03.2024 17:30h Dauer: ca. 1,5 Std pro Termin Preis: 40,-€ inkl. MwSt. Trainer: Sabrina Tuma und Janina Gottschlich
von Sabrina Tuma 29. Februar 2024
Wir suchen Verstärkungen auf Minijob-Basis oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Festanstellung und sehr gute Entfaltungsmöglichkeiten für unsere Gruppenstunden im Bereich 1x Hundetrainer*in für Beschäftigung wie Curving, Hoopers, (Rally-)Obedience 1x Hundetrainer*in für Erziehungskurse Du fühlst dich angesprochen? Dann sende uns einfach eine formlose Bewerbung an: info@hundetraining-tuma.de Wir freuen uns auf Dich! Sabrina Tuma und Team
von Sabrina Tuma 22. Februar 2024
Welpenkurse, Gruppentrainingskurse oder Beschäftigungskurse. Du suchst noch nach einem geeigneten Kurs? Ruf uns an und lass Dich von uns beraten, welches Kursangebot für Dich und Deinen Hund passend wäre! Wir freuen uns auf Euch :)
von Sabrina Tuma 8. Februar 2024
Gruselstationen in verschiedenen Intensitäten im Wald - schafft Vertrauen und ist Beziehungsstärkend! Bitte Clicker und ausreichend Leckerchen mitbringen. Der Kurstermin ersetzt keinen Spaziergang - die Hunde sollten sich vorher lösen! Termin am 22.02.2024 um 18:30h
von Sabrina Tuma 29. Januar 2024
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von Sabrina Tuma 5. Januar 2024
Vorsätze für einen verantwortungsbewussten Hundebesitzer: 1. Regelmäßige Bewegung und ausreichend Spaziergänge für den Hund 2. Konsequente Erziehung und Training, um unerwünschtes Verhalten zu minimieren 3. Gesunde Ernährung und angemessene Fütterungszeiten 4. Regelmäßige Tierarztbesuche und Impfungen 5. Zeit für Spiel und Interaktion mit dem Hund, um eine starke Beziehung aufzubauen 6. Sicherstellung, dass der Hund genügend Ruhe und Schlaf bekommt 7. Die Bedürfnisse des Hundes verstehen und respektieren, einschließlich seiner körperlichen und mentalen Gesundheit 8. Verantwortungsvoller Umgang mit dem Hund in der Öffentlichkeit, einschließlich Leinenführigkeit und sozialem Verhalten 9. Umweltbewusstsein beim Entsorgen von Hundekot 10. Liebe, Geduld und Fürsorge für den Hund in allen Lebenslagen Benötigt Ihr dabei Unterstützung? Wir starten zur Zeit mit zahlreichen Erziehungsgrundkursen vom Welpen- bis Senioralter. Auch sogenannte Problemhunde sind bei uns gerne gesehen, wir unterstützen Sie dabei den richtigen Weg zu finden für ein entspanntes Miteinander. Stöbern Sie durch unsere Seiten. Machen Sie sich ein Bild von uns, wir freuen uns auf Sie und Ihren Hund!
von Sabrina Tuma 8. Dezember 2023
🎄🐶 Ihr benötigt noch ein Geschenk zu Weihnachten? ! 🎁🐾
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